Inspektion - Herstellergarantie

Inspektion - Ölwechselservice

Die Inspektion Ihres Fahrzeugs hat einen wichtigen Hintergrund: Durch regelmäßige Wartung, Überprüfung und Austausch von Verschleißteilen wird die Langlebigkeit Ihres Fahrzeuges deutlich erhöht. Gerade innerhalb der gesetzlichen Garantie bzw. Gewährleistung von Neu- oder Gebrauchtfahrzeugen sollten Autofahrer die vorgeschriebenen Intervalle der Inspektion einhalten.

Nur mit einem sicheren Nachweis über alle notwendigen Inspektionen zum richtigen Zeitpunkt bleibt die Herstellergarantie bei Neufahrzeugen erhalten. Ansonsten haben Autohäuser ein leichtes Spiel Ihnen die Gewährleistung zu verweigern.

Was bedeutet eine Inspektion aber jetzt genau für Ihr Fahrzeug?

Im Regelfall wird der Bedarf bzw. die Fälligkeit der Inspektion direkt im Kombiinstrument Ihres Fahrzeuges angezeigt. Jetzt ist es wichtig, dass die Fachwerkstatt überprüft, um welche Wartung es sich handelt und welcher Umfang eingeplant werden muss. In diesem Zusammenhang wird vorab gecheckt, ob Ihr Fahrzeug zum Beispiel einen Ölwechsel, Pollenfilter-, Kraftstoff- und/oder Luftfilterwechsel benötigt. Wir orientieren uns stets an den Bedürfnissen Ihres Fahrzeuges und halten Rücksprache mit unseren Kunden.

Wir, die Autoservice Kunert GmbH, garantieren Ihnen als Autowerkstatt in Berlin das höchste Maß an Service und Fairness im Zuge Ihres Werkstattbesuchs.  Als Familienbetrieb in der dritten Generation unterbreiten wir Ihnen stets ein Festpreisangebot und sprechen die sämtlichen Reparaturen mit Ihnen ab. Im Zuge der Inspektion legen wir großen Wert auf die Qualität der verbauten Teile. Auch den Eintrag ins Checkheft übernehmen wir für Sie mit zertifiziertem Stempel.

Wir garantieren Ihnen:
  • Höchstes Maß an Service und Fairness
  • Inspektion nach Herstellervorgaben
  • Eintrag im Serviceheft des Fahrzeuges
  • Erhalt der Herstellergarantie bei regelmäßigen Wartungen
  • Erhöhung der Langlebigkeit Ihres Fahrzeuges
  • Regelmäßige Kundenrücksprache und Preistransparenz
Garantie und Gewährleistung
Neuwagen in einer freien Werkstatt

Seit 2002 ist es Herstellern nicht erlaubt, Kunden durch eine "Bindungsmaßnahme" an das herstellereigene Inspektionsnetz zu „fesseln“. (Siehe auch GVO 1400/2002 der EU).

Die Neuwagengarantie bzw. Gewährleistung nach dem BGB erlischt nicht, wenn eine ordnungsgemäße und regelmäßige Inspektion - nach Herstellervorgaben - in der freien Werkstatt durchgeführt wird.
Auch wir garantieren Ihnen bei Neufahrzeugen eine Inspektion nach Herstellervorgaben.

Ihre Kfz-Werkstatt Berlin Charlottenburg
Autoservice Kunert
Vereinbaren Sie Ihren Termin unter 030 8232777
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